Differenzierungen im Begriff der Militanz

Überlegungen zur politischen Subjektivität der Linken

Im Nachgang auf die Woche von Heiligendamm (2007) verfasst und von Rainer Rilling in einem Sammelband der Rosa Luxemburg Stiftung herausgegeben, interveniert dieser Text in die Strategiedebatten der  Alterglobalisierungsbewegungen .  Ich bin auf diesen Punkt 2017 noch einmal zurückgekommen, nach den Protesten gegen das Hamburger G-20-Treffen. (Länger)

Die Ausschreitungen auf der Rostocker Anti-G8-Demonstration vom 2. Juni 2007 haben der Linken in Deutschland wieder einmal eine Militanz-Debatte beschert. Sieht man genauer auf das, was tatsächlich geschehen ist, wäre zunächst einmal am Sinn der Diskussion zu zweifeln: verglichen mit dem, was noch in den 1990er Jahren an so verstandener Militanz üblich war, ist von Seiten der DemonstrantInnen eigentlich nicht viel passiert. Auch insofern bleibt als erstes auf die Gewalt des Staates zu verweisen, die in Form und im Ausmaß um ein Vielfaches heftiger war. Dies umso mehr, als ein Bruch bürgerlichen Rechts von Seiten des Staates allemal schwerwiegender ist als ein solcher von Seiten der sozialen Bewegungen und der politischen Linken, besonders dann, wenn dieser Staat nicht nur, aber auch in Sachen „Innere Sicherheit“ seit Jahren aufrüstet und sein eigenes Recht dabei sukzessive demontiert.

Der Klarheit halber halte ich deshalb einleitend fest: sofern die Gewalt in Rostock von Seiten der DemonstrantInnen ausging, handelte es sich um vereinzelte Aktionen weniger, die sich dabei, und das sollte in der innerlinken Diskussion nicht vergessen werden, über die Verabredungen der am Demonstrationsbündnis beteiligten Kräfte hinwegsetzten, einschließlich der linksradikalen Gruppen und Netzwerke. Die Polizei hat das dann zum willkommenen Anlass gleich mehrerer Angriffe auf den Demonstrationsplatz und die Demonstration insgesamt, damit aber auf das Demonstrationsrecht selbst genommen. Diese auch mit Gewalt zurückzuschlagen war und bleibt auch dann richtig, wenn dabei nicht jede Aktion als angemessen bezeichnet werden kann. (1)

Nun zielt die Militanz-Diskussion auf grundsätzlichere Fragen als auf die der taktischen Bilanzierung einer besonderen Situation. Tatsächlich ist den GegnerInnen von Gewalt einzuräumen, dass sich ihre Kritik zu Recht auf das Selbstverständnis einer emanzipatorischen Linken berufen kann: auf den Umstand, dass eine Linke, die sich selbst versteht, grundsätzlich gegen Gewalt, gegen die gewaltsame Verletzung von Leuten sein muss. Wiederum in einleitender Weise liegt mir viel an der Feststellung, dass ich diese Position teile. Noch immer grundsätzlich sind dann aber zwei Grenzen dieser Position zu benennen:

(a) Zur Durchsetzung ihrer Ziele ist die Linke auf den Aufbruch, die Entfaltung und fortlaufende Radikalisierung sozialer Kämpfe verwiesen. Aus subjektiven wie aus objektiven Gründen werden diese Kämpfe immer wieder auch gewaltsam ausgetragen, und das nicht nur, weil und wenn sie von Jugendlichen geführt werden. Die Linke muss zu solchen Kämpfen und denen, die sich in ihnen oft erstmals oder jedenfalls anfänglich politisch artikulieren, ein bejahendes und produktives Verhältnis haben: sie kann nicht nicht wollen, dass es solche Kämpfe und die in ihnen aufbrechende Gewalt gibt. Sie kann deshalb trotz ihrer prinzipiellen Gewaltkritik keinen prinzipiellen Gewaltverzicht leisten.

(b) Es steht nach aller Erfahrung außer Frage, dass der Staat immer wieder Gewalt einsetzen wird, um die sozialen Bewegungen und die Linke niederwerfen zu können. Eine Linke, die ernsthaft – ich verwende das Wort mit Absicht – siegen will, muss die prinzipielle Gewaltbereitschaft des Staates strategisch in Rechnung stellen. Sie muss deshalb bereit und im Ernstfall auch in der Lage sein, entsprechende Angriffe zurückzuschlagen. Dies schließt ein, ihre Gegner – ich verwende auch diesen Ausdruck bewusst, weil Beschönigungen gerade hier gefährlich wären – nötigenfalls ausschalten zu können. Sie kann auch deshalb keinen prinzipiellen Gewaltverzicht leisten.

Nimmt man beides – die prinzipielle Gewaltkritik und die faktische Unmöglichkeit eines prinzipiellen Gewaltverzichts – zusammen, ergibt sich grundsätzlich, dass der Einsatz von Gewalt für Linke ein im Vollsinn des Wortes äußerstes Mittel darstellt: eines, auf das sie ohne Not nicht zurückgreifen darf. Nun wird diese Position von wenigstens zwei Seiten her zurückgewiesen: von PazifistInnen, für die eine pragmatische Relativierung prinzipieller Gewaltkritik per se ausgeschlossen ist, und von den „Militanten“, für die Gewalt eben kein nur im äußersten Fall zu bejahendes Mittel des politischen Kampfes ist, sondern eines, dem in sich emanzipatorische Qualität zukommen soll. Für sie ist die Gewaltfrage deshalb keine strategisch-taktische, sondern eine Frage der subjektiven Expression linker Politik schlechthin. Wenn ich mich im Folgenden primär auf diese Position beziehe, dann deshalb, weil die pazifistische für mich keine linke Position im vollen Sinn des Wortes ist. Natürlich gibt es viele PazifistInnen, die in vielerlei Hinsicht linke Positionen vertreten, doch sind sie als PazifistInnen, das sei hier vorausgesetzt, keine Linken. (2)

Wovon die Rede ist

Eine angemessene Diskussion des Verhältnisses der Linken zur Gewalt verlangt aber nicht nur eine Prinzipienreflexion, sie muss sich auch der Geschichte linker Gewalt stellen. Von dieser Gewalt unterscheide ich im Sinn des unter (a) genannten Vorbehalts zunächst diejenige, die sich im riot Bahn bricht, d.h. die mehr oder minder spontane Gewalt rebellischer Subjektivität. Wie eben bereits angemerkt, ist sie eine Konstante der sozialen Kämpfe und wird dies auch künftig sein: als im Wortsinn schlagendste Form des „ya basta“, mit dem sich Unterdrückte jeden Herrschaftsverhältnisses bei oftmals geringfügigem Anlass gegen ihre Unterdrückung, Erniedrigung, Ausbeutung und tagtägliche Verletzung auflehnen. Sich gewaltsam erhebende Rebellion artikuliert sich dabei natürlich nicht nur im plötzlichen und ungeplanten riot, sondern überall dort, wo der Affekt der Auflehnung das Denken und Handeln bestimmt. Bei einzelnen kann dies für längere Zeit und manchmal sogar ihr ganzes Leben lang der Fall sein. (3) Damit ist noch einmal festgehalten, dass es dabei nicht bloß um Jugendrevolten geht, im Gegenteil. Es gab und gibt plebejische, proletarische oder bäuerliche Erhebungen, die von ganz explosiven Formen von Gewalt getragen wurden, und es gibt eine alltägliche rebellische Gewalt der Subalternen, von der HerrschaftssergeantInnen jeder Art ihr Lied zu singen wissen. Durch ihre (und sei es lebenslängliche) affektive Spontaneität bestimmt, ist rebellische Gewalt tatsächlich primär Expression und findet darin ihre Rechtfertigung. Das aber unterscheidet sie von linker Gewalt, die selbst dort, wo sie unvorbereitet oder unter Druck eingesetzt wird, eine strategisch bestimmte, d.h. eine kalkulierte Gewalt ist. Linke Gewalt geht deshalb auch nicht von rebellischer Subjektivität, sondern von Organisationen aus, und seien dies informell organisierte autonome Kleingruppen.

Sieht man auf die Geschichte so verstandener linker Gewalt, kann allerdings nicht bestritten werden, dass es sich dabei um die Geschichte eines doppelten Scheiterns handelt. Sie ist dies zunächst einmal deshalb, weil sie eine solche der Niederlagen ist, sofern in ungezählten Fällen linke von rechter Gewalt überwältigt wurde. Es genügt, hier an das Schicksal der bewaffneten Streitkräfte der Sozialistischen Arbeiterpartei Österreichs im Widerstand gegen die Truppen des faschistischen Deutschland, an das Schicksal der SozialistInnen, KommunistInnen und AnarchistInnen im Spanischen Bürgerkrieg und an die blutige Zerschlagung der chilenischen Unidad Popular durch die Putschisten des Mörders Pinochet zu erinnern.

Vom Scheitern linker Gewalt muss aber auch in anderer Hinsicht gesprochen werden: dort nämlich, wo sie sich zwar durchzusetzen vermochte, sich aber gerade im militärischen um den politischen Sieg brachte, weil sie im Sieg und oft auch vorher schon aufhörte, linke Gewalt zu sein. Dies war fast überall dort der Fall, wo sie zur Staatsgewalt wurde. Der stalinistische, der maoistische und zuletzt der Terror in Kambodscha und Afghanistan markieren deshalb die furchtbarsten Niederlagen der Linken: Niederlagen, die genauso wenig vergessen werden dürfen wie die in Wien, Barcelona oder Santiago.

Von einem Scheitern kann allerdings nicht nur dort gesprochen werden, wo Gewalt in Terror umschlug, d.h. in die brutalste Form von Herrschaft. Gescheitert ist linke Gewalt vielmehr schon dort, wo die Logik der Politik von der militärischen Logik erst überformt und dann überdeterminiert wurde. Suchte man ein Bild für diesen Prozess, wäre von der Ersetzung der politischen Kommissars durch den militärischen Kommandanten zu reden, ein Vorgang, der sich oft in der Person des politischen Kommissars selbst vollzog, im prominenten Beispiel etwa in der Person Leo Trotzkis, und das wohl nicht erst, aber endgültig in dem Augenblick, als er den Befehl zur Auslöschung der Kommune von Kronstadt gab.

Allerdings lassen sich Überformung und Überdetermination des Politischen durch das Militärische auch in Organisationen, in Strategien und schließlich in politischen Projekten ausmachen – historisch prägnant und noch immer aktuell in den Projekten und Strategien, für die die Organisationsform der Nationalen Befreiungsfronten der anti- und postkolonialen Kämpfe stand und steht. Auch hier hängt das Scheitern im Übergang von der revolutionären zur Staatsgewalt, und zwar im wörtlichen wie im übertragenen Sinn. Gemeint ist hier aber nicht nur der Umschlag von Gewalt zum Terror, sondern der Prozess, in dem die Logik der Gewalt dem Kampf die Form der Demokratie nimmt, und zwar auch und gerade die Form einer sich im Kampf erst herausbildenden Demokratie. Das in der Gewaltausübung begründete Scheitern von Organisationen, Strategien und Projekten artikuliert sich dabei in der Form der Korruption, für die prominent die Frente Sandinista de Liberación Nacional (FSLN) oder die Palestinian Liberation Organisation (PLO) zu nennen wären. Nahezu unvermeidlich wurde diese Korruption mit dem Ende der Blockkonfrontation, d.h. nach dem Ausfall der materiellen Unterstützung durch den sowjetischen Staatenblock. In allen Fragen der Versorgung und des Nachschubs auf sich allein gestellt, wurde der fortgesetzte Kampf für die verbliebenen Fronten zum zermürbenden Abnützungskampf, dessen bestmögliches Ende im Waffenstillstand in der Folge der Erschöpfung aller Kriegsparteien lag. Dies gilt so vermutlich für die Liberation Tiger of Tamil Eelam (LTTE), für die Partiya Karkeren Kurdistan (PKK), vielleicht auch für die Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia (FARC).

Zu nennen bleiben schließlich die Formationen der Stadtguerilla, sofern auch ihr bewaffneter Kampf – wiederum oft gegen die subjektive Intention – zum Selbstzweck wurde, und sei dies deshalb, weil er, wie im Fall der Roten Armee Fraktion (RAF), zuletzt nur noch um die Verteidigung und Befreiung ihrer der staatlichen Isolationsfolter unterworfenen GenossInnen geführt wurde. Ich führe das nicht zur Entschuldigung an, sondern um noch einmal festzuhalten, dass in allen hier diskutierten Fragen immer zuerst von der Gewalt zu sprechen ist, die vom Staat ausgeht.

Bringt man die Geschichte linker Gewalt auf ihren Punkt, wird man auf die einleitende Prinzipienreflexion zurückgeworfen: dass die Linke zu einer Position prinzipieller Gewaltkritik genötigt ist, die sie unter zwei Bedingungen pragmatisch relativieren muss: im Fall der Selbstverteidigung und in ihrem strategisch notwendigen Bezug auf in spontaner Gewalt ausgetragene individuelle oder kollektive Rebellion. Sofern es aus dieser tragisch zu nennenden Konstellation keinen logischen, sondern nur historische Auswege gibt, bleibt die Linke fortgesetzt auf eine genauere Durchsicht ihrer hier natürlich nur grob skizzierten Gewaltgeschichte verwiesen. Dies deshalb, weil die situativ möglicherweise unvermeidliche Gewalt dann in möglichst reflektierter Form ausgeübt werden kann.

Treue und Glauben

Wenn ich jetzt auf die Militanz-Debatte nach Rostock zurückkomme, dann um mich nun direkt mit den BefürworterInnen einer vorgeblich in sich emanzipatorischen Gewalt auseinanderzusetzen. Meine These ist, dass sie den Unterschied zwischen der spontanen und expressiven Gewalt der Rebellion und der im eigentlichen Sinn des Worts linken Gewalt einebnen und überspringen. Sie tun dies in Deutschland auch in der Folge eines sehr eingeschränkten Militanz-Begriffs, der von dessen Gebrauch in anderen Ländern entscheidend abweicht.

Außerhalb des deutschen Sprachraums versteht man unter einer Militanten die politische AktivistIn im eminenten Sinn des Worts, d.h. eine Subjektivität, die sich dem politischen Kampf mit ihrer ganzen Existenz verpflichtet – worin auch immer ihr Engagement konkret besteht. Die existenzielle Verpflichtung der in diesem Sinn Militanten hat deshalb als solche mit einer Zustimmung zu physischer Gewalt nichts, aber auch gar nichts zu tun – sieht man davon ab, dass eine Militante unter bestimmten Umständen den Einsatz organisierter, d.h. strategisch kalkulierter und folglich nicht expressiv begründeter Gewalt bejahen wird. In der politischen Philosophie des französischen Postmarxismus gehen Alain Badiou und Jacques Derrida dabei so weit, so verstandene Militanz konstitutiv an zwei der religiösen Tradition entlehnte Fähigkeiten zu binden: die der Treue (zu dem Ereignis politischer Wahrheit, auf das sich die Militante im Bruch mit dem Bestehenden stetig zurück beziehen wird), und die des Glaubens (an das im Kommen begriffene Ereignis politischer Wahrheit, das für die Militante jetzt schon zur Bedingung ihres Bruchs mit dem Bestehenden geworden ist). (4)

Es liegt auf der Hand, dass der deutsche Gebrauch des Worts dem gegenüber eine extreme Verengung darstellt, und es ist genau diese Verengung, die der Unterstellung einer vorgeblich in sich emanzipatorischen Gewalt voraus liegt. Hört man genau auf die Begründungen der BefürworterInnen eines solchen Gewaltverständnisses, wird offenbar, dass die vermeinte emanzipatorische Qualität allerdings auch für sie nicht in der Gewalt liegt, sondern in dem Umstand, dass der Gebrauch von Gewalt und das mit ihm übernommene Wagnis unbestreitbar eine der im Wortsinn gefährlichsten Proben der existenziellen Selbstverpflichtung, der Treue und des Glaubens, also der politischen Militanz darstellt. Präzise gefasst heißt dies nun aber (ganz im Einverständnis mit dem Gebrauch des Militanzbegriffs außerhalb Deutschlands), dass die beanspruchte emanzipatorische Qualität allein in der Bereitschaft liegt, die existenzielle Selbstverpflichtung immer wieder der praktischen Bewährung im Augenblick ihrer Anfechtung auszusetzen. Diese Bereitschaft ist politischer Militanz nun allerdings konstitutiv, und ihr kommt tatsächlich eine eminent emanzipatorische Qualität zu. Badiou macht dies auch daran fest, dass das linke politische Engagement heute gerade nicht mehr in der Berufung auf ein revolutionäres Kollektivsubjekt begründet werden kann: „Dadurch ist jeder zu etwas berufen, was ich folgendermaßen bezeichnen werde: die Notwendigkeit, in seinem eigenen Namen vor dem Unmenschlichen zu entscheiden und zu denken. (…) Aber die Entscheidung, in seinem eigenen Namen zu entscheiden und zu reden, wenn es sich um eine politische Frage handelt, verlangt, dass diese Entscheidung, insofern sie nicht der Schicksalsnotwendigkeit eines Kollektivsubjekts überlassen werden kann, über einen Fixpunkt, ein unbedingtes Prinzip verfügt. Es handelt sich hier um jenes, was Rückkehr zur Ethik genannt wurde.“ (5)

Der in diesem Sinn ethischen Selbstbindung der Militanten kommt dann tatsächlich nicht nur eine emanzipatorische, sondern auch eine expressive Qualität zu: sie ist auch und in konstitutiver Weise Ausdruck der politischen Subjektivität, mehr noch – sie ist diese selbst. Hält man dies fest, muss die Engführung von Militanz auf Gewalt dann aber auch von diesem Punkt her aufgekündigt werden, weil nun Militanz (im weiten Sinn des Begriffs) als Expression politischer Subjektivität zu fassen ist und auch deshalb qualitativ von Gewalt als Expression rebellischer Subjektivität unterschieden werden muss. Andererseits bleibt auch nach dieser letzten Differenzierung von Militanz und Gewalt noch einmal zu unterstreichen, dass die prinzipielle Gewaltkritik der Linken keinen prinzipiellen Gewaltverzicht einschließt: eben weil die Linke notwendig auf die rebellische Subjektivität derer verwiesen bleibt, die im Aufstand – und mag er sich in einer noch so unbedeutenden Alltagshandlung artikulieren – den universellen Anspruch aller auf Befreiung bejahen. Konkret und praktisch gewendet heißt dies aber, dass eine politische Linke verpflichtet ist, rebellische Gewalt (im physischen Sinn des Worts) in politische Militanz (im ethischen Sinn des Worts) zu verwandeln. Diese Verpflichtung ergibt sich, um so zu schließen, aus strategischen, aber auch aus prinzipiellen Gründen.

(1) Meine Kritik bezieht sich insbesondere auf die Stein- und Flaschenwürfe aus hinteren Reihen, von denen immer wieder auch DemonstrantInnen getroffen wurden. Ich hoffe sehr, dass man sich von dieser in den späten 1970er Jahren aufgekommenen und in den 1980er Jahren üblich gewordenen Aktionsform prinzipiell verabschiedet.

(2) Mit dieser Festlegung geht es mir nicht um anmaßende und auch lächerliche Ausschlüsse, sondern darum, eine These in gebotener Schärfe zur Diskussion zu stellen, d.h. der Bestreitung auszusetzen.

(3) Ich erinnere hier nur an Jacques Mesrine, Der Todestrieb. Autobiographie eines Staatsfeinds, Hamburg 1980, oder Jean Genet, Tagebuch eines Diebes, Hamburg 1982.

(4) Alain Badiou, Ethik, Wien 2003; Jacques Derrida, Marx and Sons, Frankfurt 2004.

(5) In: Alain Badiou u. a., Politik der Wahrheit, Wien 1997, S. 26.